E-Rechnungen ab 2025

Bereit für die Zukunft? – Alles, was du über die E-Rechnung wissen solltest

Stell dich auf etwas Neues ein: Vom 1. Januar 2025 an wird in Deutschland die E-Rechnung in allen Unternehmen zur Pflicht. Diese Änderung ist Teil des sogenannten Wachstumschancengesetzes, das am 22. März 2024 beschlossen wurde.

Was bedeutet das für dich?

Wenn dein Unternehmen in Deutschland sitzt oder hier eine Geschäftsleitung oder Betriebsstätte hat, betrifft dich die Umstellung. Das gilt auch für Betriebsstätten internationaler Firmen, die einen Teil ihrer Umsätze hierzulande erzielen.

Was ist eine E-Rechnung überhaupt?

Kurz gesagt, ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die so erstellt und übermittelt wird, dass sie maschinell, automatisch verarbeitbar ist. Sie muss einem EU-weit anerkannten Standard entsprechen. XRechnung und ZUGFeRD sind dabei zwei Formate, die du kennen solltest. Und merke dir: Eine einfache PDF als Rechnung zählt ab 2025 nicht mehr dazu.

Übergangsfristen – Zeit, deinen Plan zu machen

Es gibt eine Übergangszeit, und so sieht sie aus:

  • Von 2027 an müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im B2B-Bereich E-Rechnungen verschicken können.

  • Liegt dein Umsatz darunter, hast du Zeit bis Ende 2027.

  • Ab 2028 müssen dann wirklich alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen senden.

Falls du zwischen 2025 und dem Ende von 2027 nicht auf die E-Rechnung umschwenkst, aber ein anderes digitales Format nutzt, brauchst du das Einverständnis deines Empfängers.

Ausnahmen und Infos

Einige Ausnahmen gibt es – etwa für nicht steuerbare Geschäfte oder Kleinbetragsrechnungen. Im B2C-Bereich ist die E-Rechnung nicht vorgesehen.

Nimm die Umstellung ernst: Versäumen, sich rechtzeitig anzupassen, kann nicht nur steuerliche Nachteile, sondern auch hohe Bußgelder bedeuten.

Unser Tipp für dich

Nimm die bevorstehende Veränderung als Chance, deine Prozesse zu optimieren. Und weil man bei solch komplexen Themen nie genug wissen kann, zögere nicht, steuerlichen Rat einzuholen. Halte Ausschau nach weiteren Infos vom Bundesfinanzministerium und starte informiert in die digitale Zukunft deines Unternehmens!

Dieser Text soll einen ersten Überblick über die kommenden Änderungen geben. Jedes Unternehmen ist einzigartig, also vergiss nicht, dass individuelle Beratung durch eine Fachkraft unersetzlich ist.

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