Die Frist läuft in Kürze ab: Grundsteuer in 2026 sparen
Du zahlst jedes Jahr Grundsteuer? Dann solltest du wissen: Bei Leerstand oder Mietausfall kannst du dir einen Teil – oder sogar alles – zurückholen.
Wann du als Eigentümer Grundsteuer sparen kannst
Du kannst einen Erlass der Grundsteuer beantragen, wenn dir Einnahmen aus deiner Immobilie fehlen – und du das nicht selbst verursacht hast.
Typische Fälle sind:
Leerstand trotz aktiver Vermietung
Mietausfälle
Schäden (z. B. Wasser, Brand)
behördliche Nutzungseinschränkungen
👉 Wichtig: Du musst zeigen können, dass du dich aktiv um Vermietung oder Nutzung bemüht hast.
Wie viel kannst du zurückbekommen?
Die Höhe hängt davon ab, wie stark deine Einnahmen ausgefallen sind:
teilweise Ausfälle → etwa 25 % Ersparnis
hohe Ausfälle → bis zu 100 % möglich
👉 Gerade bei längeren Leerständen kann das richtig viel Geld sein.
Die wichtigste Frist: 31. März 2026
Du musst den Antrag spätestens bis zum 31.03.2026 stellen.
Ganz wichtig:
👉 Nach dieser Frist geht nichts mehr
👉 auch wenn du eigentlich Anspruch hast
Viele Eigentümer verpassen genau diesen Zeitpunkt.
Wo du den Antrag stellst
Je nach Bundesland:
meist bei deiner Stadt oder Gemeinde
in Berlin, Hamburg und Bremen direkt beim Finanzamt
Was du vorbereiten solltest
Damit dein Antrag Erfolg hat, brauchst du gute Nachweise:
Dokumentation deiner Vermietungsbemühungen
Nachweise über Mietausfälle
Belege über Schäden oder Einschränkungen
👉 Je besser deine Unterlagen, desto höher deine Chancen.
Warum viele Geld verschenken
In der Praxis passiert es immer wieder:
Viele kennen diese Möglichkeit gar nicht
oder reagieren zu spät
👉 Das Ergebnis: unnötig gezahlte Grundsteuer
Fazit
Der Grundsteuererlass ist eine der einfachsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen – wird aber oft übersehen.
Wenn du die Frist nutzt, kannst du bares Geld zurückholen.
Du bist dir unsicher, ob du Anspruch hast?
Wir prüfen für dich:
ob du berechtigt bist
wie viel du sparen kannst
wie du den Antrag optimal stellst
