Frühstartrente: Potenziale und Rahmenbedingungen eines neuen Vorsorgemodells
Grundkonzept der Frühstartrente
Die Frühstartrente sieht vor, dass Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr automatisch ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot erhalten. In dieses Depot soll zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr monatlich ein fester Beitrag von 10 Euro fließen. Ab Volljährigkeit kann die betreffende Person den Vertrag aktiv weiter besparen. Es werden monatliche Eigenbeiträge zwischen 50 Euro und 100 Euro vorgeschlagen. Abweichende Modelle, insbesondere solche aus der Versicherungswirtschaft, befinden sich parallel in der Diskussion.
Renditechancen und Modellrechnungen
Die Vorteile des frühzeitigen Vermögensaufbaus zeigen sich in langfristigen Renditeprognosen. Bei einer angenommenen durchschnittlichen jährlichen Rendite von 6 Prozent kann allein durch die staatlichen Einzahlungen ein Rentenkapital von rund 36.000 Euro erreicht werden, was einer monatlichen Rente von etwa 216 Euro über 20 Jahre entspricht. Bei zusätzlicher Eigenbesparung ab dem 18. Lebensjahr von monatlich 100 Euro erhöht sich das Endkapital deutlich auf circa 374.000 Euro. Daraus könnte bei gleich langen Auszahlungszeiträumen eine monatliche Rente von etwa 2.200 Euro resultieren.
Bindungsfristen und Verfügbarkeit
Die Ansparphase ist langfristig angelegt: Eine vorzeitige Verfügung über das Kapital ist vor dem regulären Renteneintrittsalter nicht möglich. Auch eine zweckfremde Verwendung der Mittel ist ausgeschlossen. Änderungen in der Altersgrenze, beispielsweise im Fall einer Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre, wirken sich aufgrund der längeren Laufzeit insbesondere bei höheren Eigenleistungen spürbar auf das Endkapital aus.
Unklare steuerliche und erbrechtliche Rahmenbedingungen
Zu den steuerlichen Rahmenbedingungen der Erträge aus der Frühstartrente liegen bislang keine Informationen vor. Es bleibt offen, ob und in welchem Umfang Kapitalerträge während der Ansparphase oder bei Rentenbezug steuerpflichtig werden. Auch im Hinblick auf das Erbrecht besteht Klarstellungsbedarf: Wie mit dem Vertrag im Todesfall zu verfahren ist, beispielsweise wenn Kinder die Rente nicht vollständig beziehen, ist bislang nicht geregelt.
Fazit
Die geplante Frühstartrente verfolgt das Ziel, durch frühzeitigen Vermögensaufbau und staatliche Förderung die Altersvorsorge nachhaltig zu stärken. Das Konzept bietet Potenzial zur Entlastung des Rentensystems und individuelle Vorteile durch den Zinseszinseffekt. Aufgrund des fehlenden Gesetzesentwurfs und unklarer steuerlicher sowie erbrechtlicher Aspekte bleiben wesentliche Fragen jedoch offen. Die weitere Ausgestaltung und die Berücksichtigung praxisrelevanter Details sind entscheidend für die tatsächliche Wirksamkeit und Akzeptanz dieser neuen Vorsorgeform.
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