Neue steuerliche Anreize für Unternehmen durch das Investitionssofortprogramm
Mehr Investitionsspielraum ab Mitte 2025: Mit Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Investitionen anzukurbeln, Innovationen zu fördern und Unternehmen langfristig steuerlich zu entlasten. Mehrere Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2025, weitere entfalten ihre Wirkung in den kommenden Jahren.
Investieren lohnt sich wieder
Mit dem neuen Investitionssofortprogramm setzt der Gesetzgeber gezielte steuerliche Anreize. Lesen Sie, wie Unternehmen von degressiver Abschreibung, E-Mobilitätsförderung und sinkenden Steuersätzen profitieren können.
Der Investitions-Booster: Degressive Abschreibung kehrt zurück
Kernstück des Gesetzes ist die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie gilt für Investitionen, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 getätigt werden.
Die Abschreibung kann bis zum Dreifachen der linearen AfA, maximal jedoch 30 % pro Jahr, betragen. Im ersten Jahr bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Grundlage, in den Folgejahren der jeweilige Restbuchwert.
Sonderregelung für betriebliche Elektrofahrzeuge
Für neu angeschaffte Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge im Betriebsvermögen wird eine separate arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt. Die Abschreibung verteilt sich über sechs Jahre, mit einem besonders hohen Abschreibungsanteil im ersten Jahr:
75 % im Jahr der Anschaffung
10 % im zweiten Jahr
5 % im dritten und vierten Jahr
3 % im fünften Jahr
2 % im sechsten Jahr
Eine monatsgenaue Kürzung entfällt – unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt innerhalb des Jahres.
Private Nutzung: Günstigere 1%-Regel für E-Fahrzeuge
Wird ein betriebliches Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, kann weiterhin die 1%-Regelung angewendet werden. Für begünstigte Elektrofahrzeuge reduziert sich der Ansatz auf 0,25 % des Bruttolistenpreises, sofern dieser 100.000 € nicht überschreitet (bei Anschaffung nach dem 30.6.2025).
Oberhalb dieser Grenze gilt ein Satz von 0,5 %. Die Regelung betrifft auch Dienstwagen für Arbeitnehmer und Geschäftsführer.
Langfristige Entlastung: Sinkende Körperschaftsteuer
Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032 abgesenkt. Die Entlastung erfolgt jährlich um jeweils einen Prozentpunkt und verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kapitalgesellschaften.
Thesaurierungsbesteuerung wird attraktiver
Auch für nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sinkt der Steuersatz stufenweise von 28,25 % auf 25 % bis 2032. Die Regelung gilt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit sowie Land- und Forstwirtschaft.
Erweiterte Forschungszulage ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Forschungszulagen deutlich ausgeweitet:
Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage von 10 Mio. € auf 12 Mio. €
Förderquote weiterhin 25 % bzw. 35 %
Höherer Ansatz für Eigenleistungen: 100 € je Arbeitsstunde (statt bisher 70 €)
Maximal 40 Stunden pro Woche anrechenbar
Die Forschungszulage wird mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet.
Fazit: Jetzt Investitionen strategisch prüfen
Das Investitionssofortprogramm bietet erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere für Investitionen in Anlagevermögen, Elektromobilität und Forschung. Eine frühzeitige steuerliche Planung ist entscheidend, um die neuen Vorteile optimal zu nutzen.
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