🍽️ Die geplante Mehrwertsteuer-Entlastung für die Gastronomie kommt jetzt: 7 % auf Speisen ab 2026

Für viele Unternehmen in der Gastronomie- und Food-Service-Branche zeichnet sich eine positive Entwicklung ab - und auch für alle, die gerne Essen gehen: Die Bundesregierung plant, den Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants, mobilen Verpflegungsangeboten und Cateringbetrieben ab dem 1. Januar 2026 wieder von 19 % auf 7 % zu senken.

Mit der Steuersenkung soll eine Regelung zurückkehren, die während der Pandemie zeitweise gegolten hatte – und die vielen Betrieben damals spürbare Entlastung gebracht hat.

Wen betrifft die geplante Änderung?

Die Senkung soll für sämtliche Speisen im Rahmen von Restaurant-, Gastronomie- und Verpflegungsdienstleistungen gelten. Dazu gehören insbesondere:

  • klassische Restaurants und Cafés

  • Foodtrucks & Streetfood-Anbieter

  • Catering- und Eventgastronomien

  • Kantinen und Großküchen

  • Convenience-Abteilungen (z. B. ready-to-eat, warme Theke, Frischeküchen etc.)

Wichtig: Für Getränke bleibt es weiterhin beim regulären Umsatzsteuersatz von 19 % – unabhängig davon, ob sie vor Ort oder außer Haus verkauft werden.

Warum ist das relevant?

Für gastronomische Betriebe und Cateringunternehmen ist die Umsatzsteuer kein Nebenthema, sondern ein direkter Faktor für:

  • Preisgestaltung

  • Marge und Wirtschaftlichkeit

  • Wettbewerbsfähigkeit

  • Menü- und Produktkalkulation

  • Kassensysteme & Prozesse

Eine dauerhafte Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz schafft damit Planungssicherheit und kann Spielraum in der Kalkulation eröffnen – gerade in Zeiten steigender Personalkosten und hoher Einkaufspreise.

Was solltest du jetzt schon vorbereiten?

Auch wenn die geplante Änderung erst ab 2026 greifen soll, empfehlen wir:

  1. Frühzeitig die Speisen- und Getränkestruktur prüfen:
    Welche Produkte fallen unter 7 %, welche bleiben bei 19 %?

  2. Kalkulationen aktualisieren:
    Preise, Margen und Menüstrukturen ggf. rechtzeitig neu ausrichten.

  3. Kassensysteme und Warenwirtschaft im Blick behalten:
    Steuerlogiken, Buchungscodes und Schnittstellen müssen rechtzeitig angepasst werden.

  4. Verträge und Rahmenvereinbarungen prüfen:
    Bei längerfristigen Angeboten wird ggf. ein Update der Beträge oder Steuerklauseln notwendig.

Wir halten dich auf dem Laufenden!
Sobald der Gesetzgebungsprozess konkret wird bzw. verabschiedet ist, informieren wir dich sofort über alle Details, Übergangsfristen und Handlungsempfehlungen. Für Rückfragen zur individuellen Situation deines Unternehmens stehen wir selbstverständlich jederzeit bereit.

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