🍽️ Die geplante Mehrwertsteuer-Entlastung für die Gastronomie kommt jetzt: 7 % auf Speisen ab 2026
Für viele Unternehmen in der Gastronomie- und Food-Service-Branche zeichnet sich eine positive Entwicklung ab - und auch für alle, die gerne Essen gehen: Die Bundesregierung plant, den Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants, mobilen Verpflegungsangeboten und Cateringbetrieben ab dem 1. Januar 2026 wieder von 19 % auf 7 % zu senken.
Mit der Steuersenkung soll eine Regelung zurückkehren, die während der Pandemie zeitweise gegolten hatte – und die vielen Betrieben damals spürbare Entlastung gebracht hat.
Wen betrifft die geplante Änderung?
Die Senkung soll für sämtliche Speisen im Rahmen von Restaurant-, Gastronomie- und Verpflegungsdienstleistungen gelten. Dazu gehören insbesondere:
klassische Restaurants und Cafés
Foodtrucks & Streetfood-Anbieter
Catering- und Eventgastronomien
Kantinen und Großküchen
Convenience-Abteilungen (z. B. ready-to-eat, warme Theke, Frischeküchen etc.)
Wichtig: Für Getränke bleibt es weiterhin beim regulären Umsatzsteuersatz von 19 % – unabhängig davon, ob sie vor Ort oder außer Haus verkauft werden.
Warum ist das relevant?
Für gastronomische Betriebe und Cateringunternehmen ist die Umsatzsteuer kein Nebenthema, sondern ein direkter Faktor für:
Preisgestaltung
Marge und Wirtschaftlichkeit
Wettbewerbsfähigkeit
Menü- und Produktkalkulation
Kassensysteme & Prozesse
Eine dauerhafte Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz schafft damit Planungssicherheit und kann Spielraum in der Kalkulation eröffnen – gerade in Zeiten steigender Personalkosten und hoher Einkaufspreise.
Was solltest du jetzt schon vorbereiten?
Auch wenn die geplante Änderung erst ab 2026 greifen soll, empfehlen wir:
Frühzeitig die Speisen- und Getränkestruktur prüfen:
Welche Produkte fallen unter 7 %, welche bleiben bei 19 %?Kalkulationen aktualisieren:
Preise, Margen und Menüstrukturen ggf. rechtzeitig neu ausrichten.Kassensysteme und Warenwirtschaft im Blick behalten:
Steuerlogiken, Buchungscodes und Schnittstellen müssen rechtzeitig angepasst werden.Verträge und Rahmenvereinbarungen prüfen:
Bei längerfristigen Angeboten wird ggf. ein Update der Beträge oder Steuerklauseln notwendig.
